Neueinstufung von Produkten nach Risiko, Invasivität und Kontaktdauer
Gemeinsame Spezifikationen, die für Hersteller und benannte Stelle gelten, ev. parallel zu vorhandenen harmonisierten Normen
Strenge klinische Überwachung nach dem Inverkehrbringen
Umsetzung des Systems einer einmaligen Produktnummer
Benennung einer qualifizierten Person (Prrc)
Erweiterung des Geltungsbereich
Strenge klinische Nachweise für die Klassen III und implantierbare Produkte
Systematische klinische Bewertung der Medizinprodukte der Klasse IIa und der Klasse IIb
Kein Bestandsschutz, d.h. alle derzeit genehmigten Medizinprodukte müssen auf die Anforderungen der MDR geprüft und zertifiziert werden.
Erweiterung des Geltungsbereichs
Ein neues Klassifizierungssystem
Stärkere Mitwirkung der benannten Stelle
Bestimmung einer, für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortlichen Person
Umsetzung des Systems der einmaligen Produktnummer
Strengere Vorgaben hinsichtlich der technischen Dokumentation und klinische Bewertung
Stärkere Überwachung der benannten Stelle
Kein Bestandsschutz, d.h. alle auf den Markt befindlichen In-Vitro-Diagnostika müssen bis zum 26.05.2022 nachweisen, dass sie den Anforderungen der IVDR genügen.